Registrierungspflicht
Wir freuen uns Ihnen mit diesen Informationsportal für Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Berater und Finanzberatern die entsprechenden Neuregelungen der IHK durch das EU-Vermittlergesetz etwas näher zu bringen. Denn für die Beratung und Vermittlung von Versicherungen bedarf es sein geraumer Zeit die Erlaubnis der IHK (Industrie- und Handelskammer) und der damit verbundenen Registrierungspflicht.

Welche Neuerungen und welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen damit Sie als Vermittler noch beraten und erst recht Finanz- bzw. Versicherungsprodukte anbieten und vermitteln dürfen, erfahren Sie hier.
Künftig kann sich jedermann über das Handelsregister seiner Stadt ein Bild von dem Mann oder der Frau machen, auf deren Rat er beim Abschluss eines langjährigen Versicherungsvertrags hört. Bisher ging das nur über blindes Vertrauen.
Jetzt müssen sich alle Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer registrieren lassen.
Sie müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse durch eine Erklärung des Finanzamts und Nachfrage beim Insolvenzgericht und eine entsprechende Sachkunde nachweisen. Dadurch sollten Kunden zukünftig deutlich kompetenter beraten werden und die Branche wieder einen besseren Ruf bekommen. Somit kann man die Registrierungspflicht nur sehr begrüßen.
Wer ohne Erlaubnis und Registrierung berät und Versicherungen vermittelt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Es wird sich zeigen wie sich diese Gesetzesregelung über die Jahre für die Versicherungsbranche auswirkt. Reaktionen von Maklerportalen und Versicherungen fallen so aus, das ohne eine Registrierung bei der IHK keine Anträge mehr angenommen und erstrecht keine Provisionen an Vermittler ausgezahlt werden. Somit besteht kaum noch eine Lücke für Vermittler ohne entsprechende Registrierung.